Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 7 TG 2879/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 7 TG 2879/06

Beschluss vom 16.01.2007


Leitsatz:1. Im auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichteten Vornahmefall trifft den Ausländer die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft.

2. Im Abwehrfall, in dem sich der Ausländer gegen die behördliche Aufhebung eines ihm im Hinblick auf das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilten Aufenthaltstitels wendet, trifft die Feststellungslast für das Nichtbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft als tatsächliche Voraussetzung der Rechtswidrigkeit des erteilten Aufenthaltstitels hingegen die Behörde bzw. den Behördenträger.

3. Bei atypischer Gestaltung des ehelichen (Zusammen-)Lebens besteht dabei jedoch für den Ausländer die Obliegenheit, diejenigen tatsächlichen Umstände zu benennen, die den Schluss auf eine durch die persönliche Verbundenheit der Eheleute geprägte Beistandsgemeinschaft erlauben.
Rechtsgebiete:GG, VwGO
Vorschriften:GG Art 6 Abs. 1, VwGO § 86 Abs. 1 S. 1, 2. Halbsatz,
Stichworte:Beweislast, eheliche Lebensgemeinschaft, Feststellungslast,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 2 G 4131/06 (2) vom 24.10.2006

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 7 TG 2879/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 16.01.2007, 7 TG 2879/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum