JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 7 TG 2879/06
| Leitsatz: | 1. Im auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichteten Vornahmefall trifft den Ausländer die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft. 2. Im Abwehrfall, in dem sich der Ausländer gegen die behördliche Aufhebung eines ihm im Hinblick auf das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilten Aufenthaltstitels wendet, trifft die Feststellungslast für das Nichtbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft als tatsächliche Voraussetzung der Rechtswidrigkeit des erteilten Aufenthaltstitels hingegen die Behörde bzw. den Behördenträger. 3. Bei atypischer Gestaltung des ehelichen (Zusammen-)Lebens besteht dabei jedoch für den Ausländer die Obliegenheit, diejenigen tatsächlichen Umstände zu benennen, die den Schluss auf eine durch die persönliche Verbundenheit der Eheleute geprägte Beistandsgemeinschaft erlauben. |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO |
| Vorschriften: | GG Art 6 Abs. 1, VwGO § 86 Abs. 1 S. 1, 2. Halbsatz, |
| Stichworte: | Beweislast, eheliche Lebensgemeinschaft, Feststellungslast, |
| Verfahrensgang: | VG Frankfurt 2 G 4131/06 (2) vom 24.10.2006 |
Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 7 TG 2879/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 16.01.2007, 7 TG 2879/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum