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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 15.07.2003, Aktenzeichen: 12 TG 1484/03 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 TG 1484/03

Beschluss vom 15.07.2003


Leitsatz:1. Bei der Prüfung, ob eine Ausnahme vom Fall einer Regelausweisung vorliegt, ist der Umstand, dass die Ausweisung die Fortführung der Ehe im Inland unmöglich macht, auch dann zu berücksichtigen, wenn erst diese Lebensgemeinschaft zur Herabstufung der Ist-Ausweisung zu einer Regelausweisung geführt hat.

2. Der grundsätzliche Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Führung einer Ehe im Inland wird nicht relativiert durch den Umstand seiner ausländischen Abstammung.

3. Bei der Ermessensausübung nach §§ 23 Abs. 3, 17 Abs. 5 AuslG ist auch die Schutzwirkung des § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG zu beachten.
Rechtsgebiete:AuslG, GG
Vorschriften:AuslG § 45 Abs. 2, AuslG § 47 Abs. 1, AuslG § 47 Abs. 2, AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 4, GG Art. 6,
Stichworte:Ehe, deutsche Staatsangehörige, türkische Abstammung,
Verfahrensgang:VG Gießen 9 G 15/03 vom 13.05.2003

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