JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 15.03.2001, Aktenzeichen: 12 TZ 3667/00
| Leitsatz: | 1. Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, einen ausreisepflichtigen Ausländer entweder unverzüglich abzuschieben oder ihm, falls die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, eine Duldung zu erteilen. 2. Sieht sich die Ausländerbehörde aus Kapazitätsgründen zur Abschiebung nicht im Stande, ist diese tatsächlich unmöglich mit der Folge, dass nur die Erteilung einer Duldung im Einklang mit Gesetz und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz steht. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 49 Abs. 1, AuslG § 55 Abs. 2, AuslG § 92 Abs. 1, |
| Stichworte: | Duldung, Abschiebung, Unmöglichkeit, |
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