( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 15.03.2001, Aktenzeichen: 12 TZ 3667/00 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 TZ 3667/00

Beschluss vom 15.03.2001


Leitsatz:1. Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, einen ausreisepflichtigen Ausländer entweder unverzüglich abzuschieben oder ihm, falls die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, eine Duldung zu erteilen.

2. Sieht sich die Ausländerbehörde aus Kapazitätsgründen zur Abschiebung nicht im Stande, ist diese tatsächlich unmöglich mit der Folge, dass nur die Erteilung einer Duldung im Einklang mit Gesetz und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz steht.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 49 Abs. 1, AuslG § 55 Abs. 2, AuslG § 92 Abs. 1,
Stichworte:Duldung, Abschiebung, Unmöglichkeit,

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 15.03.2001, Aktenzeichen: 12 TZ 3667/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-15-03-2001-az-12-tz-366700

"HESSISCHER-VGH - 15.03.2001, 12 TZ 3667/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN