JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 13.04.2005, Aktenzeichen: 4 Q 3637/04
| Leitsatz: | 1. Die Konzentrationswirkung eines luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 1 LuftVG erfasst auch die Entscheidung über die Zulassung einer Abweichung von Zielen eines Regionalplans nach § 12 HLPG. 2. Dem Antrag eines Landkreises auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn bereits vor Klageerhebung gegen die Zulassung der Abweichung der luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsbeschluss über die Zulassung des Vorhabens erlassen und von dem Landkreis angefochten worden ist. |
| Rechtsgebiete: | GG, HLPG, LuftVG, ROG, VwGO |
| Vorschriften: | GG Art. 28 Abs. 2, HLPG § 12, HLPG § 18, HLPG § 4, LuftVG § 9 Abs. 1, ROG § 11, VwGO § 42 Abs. 2, VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 6, VwGO § 80a Abs. 3, |
| Stichworte: | Abweichung, Konzentrationswirkung, Rechtsschutzinteresse, Regionalplan, luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluss, |
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