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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 12.08.2004, Aktenzeichen: 8 TG 3522/03 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 TG 3522/03

Beschluss vom 12.08.2004


Leitsatz:1. Bei der Entscheidung über die Festsetzung eines Wochenmarktes gemäß § 69 GewO ist nicht nur im Fall einer gewerberechtlichen Antragskonkurrenz, sondern auch dann eine Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen, wenn ein Konkurrenzverhältnis um das Benutzungsrecht an dem gemeindlichen Veranstaltungsplatz mit der Gemeinde als Veranstalter eines sogenannten Privatmarktes besteht.

2. Ein Subsidiaritätsgrundsatz gemeindewirtschaftlicher Betätigung zu Gunsten privater Unternehmer lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen und ist in Hessen in § 121 HGO bisher bewusst nicht eingeführt worden.
Rechtsgebiete:GewO, HGO
Vorschriften:GewO § 69, GewO § 69 a Abs. 1 Nr. 3, HGO § 121,
Stichworte:Auswahlentscheidung, Konkurrenzverhältnis, Privatmarkt, Subsidiaritätsgrundsatz,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 5 G 2871/03 vom 26.11.2003

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