( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 11.10.2007, Aktenzeichen: 7 TG 1849/07 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 7 TG 1849/07

Beschluss vom 11.10.2007


Leitsatz:1. Ein im Hinblick auf eine Ausweisung erfolgendes Absehen der Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO erfordert nicht die Bestandskraft der Ausweisung (entgegen OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 VAs 38/98 - NStZ-RR 1999, 126).

2. Ein Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Ausweisung setzt voraus, dass eine vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers besteht und diese demnächst verwirklicht werden wird.

3. Eine für eine Entscheidung nach § 456a Abs. 1 StPO erforderliche vollziehbare Ausreisepflicht wird auch durch eine nicht bestandskräftige, aber mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene Ausweisung begründet.
Rechtsgebiete:StPO, VwGO
Vorschriften:StPO § 456a Abs. 1, VwGO § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt,
Verfahrensgang:VG Gießen 7 G 1467/07 vom 06.08.2007

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 11.10.2007, Aktenzeichen: 7 TG 1849/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-11-10-2007-az-7-tg-184907

"HESSISCHER-VGH - 11.10.2007, 7 TG 1849/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN