JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: 7 TG 1718/07
| Leitsatz: | 1. Aus den Formulierungen in § 19 Abs. 1 VOBGM (ABl. 2005, S. 438) geht hervor, dass nach hessischer Rechtslage bilinguale Unterrichtsangebote grundsätzlich als Schwerpunktbildung innerhalb eines bestehenden Bildungsganges anzusehen sind. 2. Bei einem bilingualen Zug i. S. v. § 19 Abs. 2 VOBGM handelt es sich um einen Unterfall eines bilingualen Unterrichtsangebotes i. S. v. § 19 Abs. 1 VOBGM. 3. In aller Regel wird auch ein bilingualer Zug lediglich als Schwerpunktbildung innerhalb eines herkömmlichen Bildungsganges anzusehen sein. Dies schließt indes nicht aus, dass ein bilinguales Unterrichtsangebot im konkreten Einzelfall so viele Besonderheiten, die für eine spätere berufliche Ausbildung von Bedeutung sind, aufweisen kann, dass entgegen den Vorgaben des Verordnungsgebers ausnahmsweise ein eigenständiger Bildungsgang darin zu erblicken ist. |
| Rechtsgebiete: | HSchG, VOBGM |
| Vorschriften: | HSchG § 3 Abs. 7, HSchG § 12, HSchG § 13 Abs. 6, HSchG § 70 Abs. 1, HSchG § 127b Abs. 2, VOBGM § 17 Abs. 2, VOBGM § 19, |
| Stichworte: | Anspruch auf Aufnahme, Bildungsgang, bilingualer Zug, bilinguales Unterrichtsangebot, |
| Verfahrensgang: | VG Darmstadt 7 G 963/07 (2) vom 20.07.2007 |
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