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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 10.08.2006, Aktenzeichen: 5 TG 1239/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 1239/06

Beschluss vom 10.08.2006


Leitsatz:Ein mit Gebäuden einer Straßenmeisterei bebautes Grundstück kann nicht selbst als Erschließungsanlage angesehen werden, sondern stellt - soweit es von öffentlichen Straßen erschlossen wird - beitragspflichtiges "Bauland" dar.
Rechtsgebiete:KAG, StrBS der Gemeinde Buseck
Vorschriften:KAG § 11, StrBS der Gemeinde Buseck,
Stichworte:Bauland, öffentliche Aufgabe, Straßenbauverwaltung, Straßenbestandteil, Straßenmeisterei, Verkehrsfläche, Ziel- und Quellverkehr, Zweckbestimmung,
Verfahrensgang:VG Gießen 2 G 4073/05 vom 21.04.2006

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