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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 10.05.2001, Aktenzeichen: 8 NG 1310/01 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 NG 1310/01

Beschluss vom 10.05.2001


Leitsatz:Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn der Beschäftigte gerade auf Grund der zusätzlichen Arbeitsverpflichtung - z.B. wegen der Kumulation mit Arbeitsleistungen an mehreren aufeinanderfolgenden Samstagen - so gravierend belastet wäre, dass die Grenze des Zumutbaren überschritten wäre.
Rechtsgebiete:VwGO, LadSchlG
Vorschriften:VwGO § 47 Abs. 6, LadSchlG § 3 Abs. 1 Nr. 3, LadSchlG § 16 Abs. 1 S. 1,
Stichworte:Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Normenkontrolle, Eilverfahren, Ladenschluß, schwerer Nachteil, Abwägung,

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