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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 09.05.2003, Aktenzeichen: 12 UZ 34/03 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 UZ 34/03

Beschluss vom 09.05.2003


Leitsatz:Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 AuslG setzt voraus, dass zuvor eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erteilt worden war. Es genügt grundsätzlich nicht, lediglich für zurückliegende Zeiträume möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung einer ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis gehabt zu haben.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 19,
Stichworte:Aufenthaltserlaubnis, Erteilung, Verlängerung,
Verfahrensgang:VG Kassel 4 E 578/02 vom 06.11.2002

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