( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 08.03.2005, Aktenzeichen: 5 UZ 1495/04 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 UZ 1495/04

Beschluss vom 08.03.2005


Leitsatz:1. Aus der tatsächlich vorgenommenen Beitragssatzkalkulation können sich Rückschlüsse auf den Inhalt der Beitragssatzregelung und damit auf deren Bestimmtheit verlässlich nur dann ergeben, wenn die Kalkulation ihrerseits durch eine eindeutige Abgrenzung beim abzurechnenden Aufwand und bei dem Kreis der zu belastenden Anlieger gekennzeichnet ist.

2. Wird eine Teilkanalisation zur Vollkanalisation ausgebaut, so müssen an dem Aufwand für das herzustellende Vollkanalisationsnetz auch die Anlieger der bisherigen Teilkanalisation ("Teilkanalisationsaltanlieger") beteiligt werden.
Rechtsgebiete:Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal vom 20.06.2000
Vorschriften:Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal vom 20.06.2000, Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben § 11,
Stichworte:Ausbau zur Vollkanalisation, Beitragsbelastung von Altanliegern, Beitragssatzregelung, Bestimmtheit der Beitragssatzregelung, Beitragssatzkalkulation, Globalberechnung, Normenklarheit, Teilbeiträge für Abwassernetz,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 6 E 428/03(V) vom 01.03.2004

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 08.03.2005, Aktenzeichen: 5 UZ 1495/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-08-03-2005-az-5-uz-149504

"HESSISCHER-VGH - 08.03.2005, 5 UZ 1495/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN