JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 08.03.2000, Aktenzeichen: 12 UZ 1407/98.A
| Leitsatz: | Beruft sich ein Folgeantragsteller auf ein fremdsprachiges Schreiben, das nach rechtskräftigem Abschluss des Erstverfahrens entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt ist, so muss er mit dem Folgeantrag oder jedenfalls innerhalb der Frist von drei Monaten nach Kenntnisnahme den Inhalt des neuen Beweismittels und dessen Geeignetheit für eine ihm günstigere Entscheidung sowie die Einhaltung der Frist substantiiert dartun. |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, VwVfG |
| Vorschriften: | AsylVfG § 71, VwVfG § 51 Abs. 3, |
| Stichworte: | Folgeantrag, Beweismittel, Drei-Monats-Frist, Wiederaufgreifen, |
Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 08.03.2000, Aktenzeichen: 12 UZ 1407/98.A anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHER-VGH - 08.03.2000, 12 UZ 1407/98.A" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum