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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 07.12.2000, Aktenzeichen: 4 UZ 3402/99 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 UZ 3402/99

Beschluss vom 07.12.2000


Leitsatz:Eine Tankstelle, die der überörtliche Verkehr einer Bundesstraße nur durch Nutzung bereits. bestehender Ausfahrten zu zwei Landesstraßen und einer Kreisstraße erreichen kann und die zusätzlich dem örtlichen Verkehr offen steht, kann wegen ihrer Zweckbestimmung nicht nur im Außenbereich, sondern auch in geeigneter Ortsrandlage untergebracht werden. Ein solches Vorhaben ist nicht privilegiert im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4,
Stichworte:Tankstelle, Bundesstraße, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben,

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