( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 07.08.2003, Aktenzeichen: 9 Q 1781/03 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 9 Q 1781/03

Beschluss vom 07.08.2003


Leitsatz:Das Beschwerdegericht kann nach §§ 173 VwGO, 570 Abs. 3 Halbsatz 2 ZPO die einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines mit der Beschwerde angefochtenen Beschlusses anordnen, der einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stattgibt.

Dem Antrag ist stattzugeben, wenn sich auf Grund der im Beschwerdeverfahren rechtzeitig erfolgten Darlegungen die angegriffene Entscheidung als offensichtlich fehlerhaft erweist, jedoch nicht abschließend entschieden werden kann oder unter Berücksichtigung aller für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände zu erkennen ist, dass die vorzeitige Vollziehung den unterlegenen Verfahrensbeteiligten unzumutbar belastet.
Rechtsgebiete:BauGB, VwGO, ZPO
Vorschriften:BauGB § 35 Abs. 2, BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 5, VwGO § 149 Abs. 1, VwGO § 173, VwGO § 88, ZPO § 570 Abs. 3 Halbs. 2,
Stichworte:Aufschiebende Wirkung, Außenbereich, Beeinträchtigung, Belangbeeinträchtigung, Beschwerde, Golfplatz, Natürliche Eigenart der Landschaft, Planungsbedürfnis, Zwischenentscheidung,
Verfahrensgang:VG Darmstadt 9 G 2527/02 <3> vom 16.06.2003

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 07.08.2003, Aktenzeichen: 9 Q 1781/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-07-08-2003-az-9-q-178103

"HESSISCHER-VGH - 07.08.2003, 9 Q 1781/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN