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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 06.02.2001, Aktenzeichen: 1 TZ 3246/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 TZ 3246/00

Beschluss vom 06.02.2001


Leitsatz:Der Anspruch des unterlegenen Bewerbers auf ein rechtmäßiges beamtenrechtliches Auswahlverfahren ist verletzt, wenn zwischen dem Überprüfungsverfahren (zur Besetzung einer Schulleiterstelle) und der Auswahlentscheidung ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten liegt. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Überprüfungsverfahren neue Würdigungsberichte eingeholt worden sind und zwischen diesen und der Auswahlentscheidung ein Zeitraum von weniger als zwölf Monaten liegt.
Rechtsgebiete:HBG
Vorschriften:HBG § 8,
Stichworte:Auswahlverfahren, Eignungs- und Leistungsvergleich, Funktionsstellen im Schuldienst, Überprüfungsverfahren, Zeitnähe,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 9 G 2808/00 (V) vom 07.09.2000

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