JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 06.01.2006, Aktenzeichen: 6 TG 985/05
| Leitsatz: | 1. Die Erstreckung des Begriffes der Anlagevermittlung in § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG auf den Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten ist nicht von der Richtlinie des Rates über Wertpapierdienstleistungen vom 10. Mai 1993 (93/22 EWG) gedeckt. 2. Ein Mitgliedstaat ist grundsätzlich nicht gehindert, durch eine nationale Vorschrift von den Bestimmungen der Richtlinie 93/22/EWG nicht geregelte Sachverhalte zu erfassen. Es muss jedoch aus einer solchen weitergehenden nationalen Regelung klar hervorgehen, dass sie keine Umsetzung der Richtlinie darstellt, sondern auf dem autonomen Willen des nationalen Gesetzgebers beruht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 21. November 2002 - C-356/00 -, EuGHE 2002, 10799-10827). |
| Rechtsgebiete: | KWG, Richtlinie 93/22/EWG |
| Vorschriften: | KWG § 1 Abs. 1a Nr. 1, Richtlinie 93/22/EWG Anhang Abschnitt A Nr. 1a, |
| Stichworte: | Anwendungsvorrang, Erlaubnispflicht, Nachweis, Unerlaubtes Finanzdienstleistungsgeschäft, Vermittlung, |
| Verfahrensgang: | VG Frankfurt 1 G 7060/04(1) vom 17.03.2005 |
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