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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 05.07.2006, Aktenzeichen: 5 UZ 2743/05 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 UZ 2743/05

Beschluss vom 05.07.2006


Leitsatz:Ist Gegenstand der Erhebung von Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag nur eine Teilstrecke der insgesamt geplanten Straßenanlage und wird dementsprechend der Aufwand auch nur auf ein entsprechend eingeschränktes Abrechnungsgebiet verteilt, so bedarf es auch schon im Vorausleistungsverfahren einer die gesonderte Abrechnung der Teilstrecke als Abschnitt erlaubenden Abschnittsbildung durch das hierfür zuständige Gemeindeorgan.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 130 Abs. 2 S. 1, BauGB § 130 Abs. 2 S. 2, BauGB § 133 Abs. 3 S. 1,
Stichworte:Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Teilabrechnung, Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag,
Verfahrensgang:VG Kassel 6 E 957/04 vom 15. September 2005

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