Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 05.07.2000, Aktenzeichen: 12 TG 1554/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 TG 1554/00

Beschluss vom 05.07.2000


Leitsatz:1. Der Familienangehörige eines türkischen Staatsangehörigen, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört, hat nach fünf Jahren ordnungsgemäßen Aufenthalts einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis aus Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80, ohne dass es auf sein Alter, ein andauerndes familiäres Zusammenleben oder Unterhaltsleistungen seitens des türkischen Staatsangehörigen ankommt.

2. Der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 steht nur der Vorbehalt des Art. 14 ARB 1/80 entgegen, sodass eine Versagung der Aufenthaltserlaubnis nur zum Zweck der Spezialprävention und nur unter den Voraussetzungen des Gefahrenbegriffs, der für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten gilt, gerechtfertigt ist.
Rechtsgebiete:ARB 1/80, EGV
Vorschriften:ARB 1/80 Art. 7 S. 1, ARB 1/80 Art. 14, EGV Art. 39,
Stichworte:Familienangehöriger, Volljährigkeit, Privilegierung, Arbeitsmarkt, Aufenthaltserlaubnis,

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 05.07.2000, Aktenzeichen: 12 TG 1554/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 05.07.2000, 12 TG 1554/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum