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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 05.06.2000, Aktenzeichen: 8 TG 1959/00 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 TG 1959/00

Beschluss vom 05.06.2000


Leitsatz:Dem Senat der Universität steht bei der Aufstellung seines Wahlvorschlags für die Präsidentenwahl durch den Konvent (jetzt: Erweiterter Senat) ein über die gesetzlichen Anforderungen für das Präsidentenamt hinausgehender Spielraum für eine eigene Auswahlentscheidung zu.

Das zwischengeschaltete Vorschlagsverfahren hat die Funktion, durch eine Vorauswahl auch unter Berücksichtigung der zwingend vorausgehenden öffentlichen Befragung unter den geeigneten die besonders geeigneten Bewerber/innen auszuwählen, um dadurch die endgültige Wahlentscheidung im 90-köpfigen Konvent, die bei geheimer Wahl eine Mehrheit der Mitglieder voraussetzt, auf wenige qualifizierte Kandidaten/innen zu konzentrieren und Stimmenzersplitterungen zu vermeiden.
Rechtsgebiete:HUG
Vorschriften:HUG § 11 Abs. 1, HUG § 11 Abs. 2,
Stichworte:Universitätspräsident, Wahl, Wahlvorschlag, Auswahlentscheidung, Beurteilungsspielraum,

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