( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 05.01.2009, Aktenzeichen: 5 A 1532/08.Z 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 A 1532/08.Z

Beschluss vom 05.01.2009


Leitsatz:Der Beitragsfähigkeit eines abnutzungsbedingt nach Ablauf der üblichen Lebensdauer der Straßenanlage durchgeführten Um- und Ausbaus steht nicht entgegen, dass die Gemeinde sich bei dieser Gelegenheit nicht auf eine Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes der Anlage beschränkt, sondern Veränderungen mit dem Ziel eines nunmehr verkehrsberuhigten Ausbaus vornimmt.
Rechtsgebiete:HessKAG
Vorschriften:HessKAG § 11 Abs. 1, HessKAG § 11 Abs. 3, Straßenbeitragssatzung der Stadt Kronberg vom 2.6.2006,
Stichworte:abnutzungsbedingter Um- und Ausbau von Strassen, Erschliessungsbegriff, Erschlossensein von Grundstücken im Straßenbeitragsrecht, verändernde Erneuerung von Straßen, Verbesserung,
Verfahrensgang:VG Frankfurt, 12 E 3537/07(2) vom 05.06.2008

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 05.01.2009, Aktenzeichen: 5 A 1532/08.Z anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-05-01-2009-az-5-a-153208z

"HESSISCHER-VGH - 05.01.2009, 5 A 1532/08.Z" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN