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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 04.12.2002, Aktenzeichen: 11 TG 1963/02 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 11 TG 1963/02

Beschluss vom 04.12.2002


Leitsatz:Wird die Übertragung der Verpflichtung zur Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen an den Inhaber einer Tierkörperbeseitigungsanstalt nach § 4 Abs. 2 TKBG mit Auflagen versehen, handelt es sich um mit Widerspruch und Anfechtungsklage selbstständig anfechtbare Auflagen.

Zur Regulierung der von dem Inhaber der Tierkörperbeseitigungsanstalt nach § 6 Abs. 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz erhobenen Beseitigungsentgelte darf die zuständige Behörde an die Vorschriften über Selbstkostenpreise nach §§ 5 ff. der Verordnung PR 30/53 anknüpfen.

Eine Überprüfung der von dem Inhaber der Tierkörperbeseitigungsanstalt festgesetzten Beseitigungsentgelte ist nur auf der Basis von Selbstkostenfestpreisen nach § 6 der Verordnung PR 30/53 oder festen Sätzen nach § 7 Abs. 2 der Verordnung PR 30/53, nicht aber auf der Grundlage von Selbstkostenerstattungspreisen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung PR 30/53 zulässig.
Rechtsgebiete:TKBG, Hess. Ausführungsgesetz zum TKBG, VO PR 30/53 ü. die Preise bei öffentlichen Aufträgen v. 21. November 1953, Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten, Anlage zur Verordnung PR 30/53, v. 21. November 1953 - LSP, HessVwVfG
Vorschriften:TKBG § 4 Abs. 1, TKBG § 4 Abs. 2, TKBG § 16 Abs. 1, Hess. Ausführungsgesetz zum TKBG § 6 Abs. 2, Hess. Ausführungsgesetz zum TKBG § 6 Abs. 4, VO PR 30/53 ü. die Preise bei öffentlichen Aufträgen v. 21. November 1953 § 5, VO PR 30/53 ü. die Preise bei öffentlichen Aufträgen v. 21. November 1953 § 6, VO PR 30/53 ü. die Preise bei öffentlichen Aufträgen v. 21. November 1953 § 7, Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten, Anlage zur Verordnung PR 30/53, v. 21. November 1953 - LSP - Nr. 6 a, HessVwVfG § 36 Abs. 1, HessVwVfG § 36 Abs. 2,
Stichworte:Tierkörperbeseitigungspflicht, Übertragung, Nebenbestimmungen, selbstständige Auflagen, modifizierende Auflagen, Selbstkostenpreise, Selbstkostenfestpreise, Selbstkostenerstattungspreise,
Verfahrensgang:VG Darmstadt 3 G 891/02(1) vom 20.06.2002

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