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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 04.08.2000, Aktenzeichen: 12 UZ 2595/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 UZ 2595/00

Beschluss vom 04.08.2000


Leitsatz:Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann gegenüber einem Gerichtsbescheid nicht die Zulassung der Berufung beantragt werden; insoweit geht der Antrag auf mündliche Verhandlung vor.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5,
Stichworte:Gerichtsbescheid, mündliche Verhandlung, Berufungszulassung, rechtliches Gehör,

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