JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 04.04.2000, Aktenzeichen: 12 TZ 577/00
| Leitsatz: | Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann das Beschwerdegericht in besonders dringenden Fällen auch bereits im Zulassungsverfahren ohne Prüfung der Erfolgsaussichten einstweilige Regelungen zur Sicherung des Anspruchs auf wirksamen Rechtsschutz treffen und zu diesem Zweck einer Ausländerbehörde die Abschiebung eines Ausländers vorläufig untersagen. |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO |
| Vorschriften: | GG Art. 19 Abs. 4, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 124 Abs. 2, VwGO § 146, VwGO § 149, |
| Stichworte: | Aufschiebende Wirkung, Stillhaltezusage, Abschiebung, Untersagung, Ausländerbehörde, Vorläufiger Rechtsschutz, |
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