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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 04.01.2007, Aktenzeichen: 4 TG 2717/06 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 TG 2717/06

Beschluss vom 04.01.2007


Leitsatz:Eine Baulasterklärung, dass "die Flurstücke x und y bauordnungsrechtlich so beurteilt werden, als wenn sie zusammen ein Baugrundstück darstellten", kann bereits wegen des eindeutigen, auf das Bauordnungsrecht Bezug nehmenden Wortlautes, aber auch deswegen nicht in dem Sinne interpretiert werden, dass die Flurstücke bauplanungsrechtlich als ein Baugrundstück zu werten sind, weil damit an die Stelle des Buchgrundstücks als des bauplanungsrechtlich maßgeblichen Begriffs des Baugrundstücks ein durch die (Vereinigungs-)Baulast verändertes Grundstück treten würde.
Rechtsgebiete:HBO
Vorschriften:HBO § 75,
Stichworte:Baugrundstück, Baulast, Bauplanungsrecht, Grundstücksbegriff, Vereinigungsbaulast,
Verfahrensgang:VG Wiesbaden 3 G 1194/06 vom 23.10.2006

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