JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 04.01.2006, Aktenzeichen: 12 Q 2828/05
| Leitsatz: | Bei dem Begehren auf Akteneinsicht in die Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main entstanden sind, handelt es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug zu entscheiden hat. Das Recht, im Planfeststellungsverfahren Einwendungen erheben und diese in einem Erörterungstermin substantiell erörtern zu können, wird durch den Anspruch auf Umweltinformationen nach der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 mit der rechtlichen Konsequenz erweitert, dass die Betroffenen, die zur Erhebung von Einwendungen befugt sind, bei der Begründung und Erörterung dieser Einwendungen auf den bei der Planfeststellungsbehörde, der Anhörungsbehörde oder sonstigen Behörden vorhandenen Akteninhalt mit Umweltdaten zurückgreifen können. |
| Rechtsgebiete: | RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003, VwGO |
| Vorschriften: | RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003 Art. 2, RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003 Art. 3, RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003 Art. 4, VwGO § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, |
| Stichworte: | Akteneinsicht, Planfeststellungsverfahren, Umweltinformationen, |
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