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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 03.12.2002, Aktenzeichen: 8 TG 2177/02 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 TG 2177/02

Beschluss vom 03.12.2002


Leitsatz:1. Die Festsetzung eines Wochenmarkts nach § 69 GewO durch eine Gemeinde ist auch dann ein Verwaltungsakt, wenn diese zugunsten der Gemeinde selbst als Veranstalterin erteilt wird.

2. Bei gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO zum Schutz der aufschiebenden Wirkung des von einem Dritten gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung eingelegten Rechtsmittels kommt es auf eine die Erfolgsaussichten des Rechtsmittel in der Hauptsache berücksichtigende Interessenabwägung nicht an.
Rechtsgebiete:GewO, VwGO
Vorschriften:GewO § 69, GewO § 70, VwGO § 80, VwGO § 80 a, VwGO § 123,
Stichworte:Festsetzung von Märkten, Marktfestsetzung, Verwaltungsakt, Verwaltungsakt mit Drittwirkung, aufschiebende Wirkung, Vollziehungsfolgenbeseitigung, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der aufschiebenden Wirkung, Interessenabwägung.,
Verfahrensgang:VG Frankfurt am Main 5 G 687/02(3) vom 28.06.2002

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