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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 03.01.2006, Aktenzeichen: 8 TG 3292/05 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 TG 3292/05

Beschluss vom 03.01.2006


Leitsatz:Ein anerkannter Legastheniker kann im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten eine angemessene Schreibzeitverlängerung beanspruchen.

Der Anspruch auf Schreibzeitverlängerung kann nur dann bestehen, wenn die Legasthenie durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen ist.
Rechtsgebiete:GG, JAO
Vorschriften:GG Art. 3, JAO § 4 Abs. 1 S. 1, JAO § 30 Abs. 1,
Stichworte:Aufsichtsarbeiten, Behinderung, Dauerleiden, Legasthenie, Schreibzeitverlängerung, zweite juristische Staatsprüfung,
Verfahrensgang:VG Kassel 1 G 2163/05

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