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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum07 / 2008 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 07 / 2008



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 91/08 vom 08.07.2008

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, VerpackVO, EG
Leitsatz:Haushaltsabfälle sind grds. gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einschließlich des Altpapiers zu überlassen, sofern die Haushalte sie nicht im Wege der Eigenverwertung entsorgen. Sie können Dritte nicht gemäß § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG mit der Entsorgung beauftragen.

Der gewerblichen Altpapiersammlung in sog. blauen Tonnen stehen überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, wenn die Sammlung die Funktionsfähigkeit eines flächendeckenden Systems zur regelmäßigen, haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton gemäß § 6 Abs. 3 VerpackVO dadurch gefährdet, dass dem System Verkaufsverpackungen entzogen werden und die Betreiber deshalb nicht mehr die vorgeschriebenen Verwertungsquoten nachweisen können.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 91/08



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 So 13/08 vom 04.07.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Leitsatz:1. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf Protokollberichtigung ist die Beschwerde nicht gegeben.

2. Macht ein Beteiligter geltend, er habe in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht einen Beweisantrag gestellt, der nicht protokolliert worden sei, kann er - nach Ablehnung seines Berichtigungsantrags - die Richtigkeit des Protokolls (nur) im Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache angreifen. Er muss dazu gemäß § 415 Abs. 2 ZPO den Gegenbeweis antreten; die Beschränkung auf den Nachweis der Fälschung gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 165 Satz 2 ZPO besteht in Bezug auf Beweisanträge im Verwaltungsprozess nicht.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 So 13/08

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 250/07.Z vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:GebG, GebOFw
Leitsatz:Feuerwehreinsätze wegen des Fehlalarms einer Brandmeldeanlage sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die Anlage zwar im überwiegenden öffentlichen Interesse eingerichtet wurde, sie aber auch privaten Interessen dient.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bf 250/07.Z


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