JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV, HmbVwVfG |
| Leitsatz: | 1. Hat der Fahrerlaubnisinhaber die praktische Fahrprüfung unter Verstoß gegen die Vorschrift in § 17 Abs. 3 Satz 1 FeV nicht am Ort seiner Hauptwohnung (hier: Hamburg), sondern an einem nicht zugelassenen anderen Prüfort (ohne großstädtischen Verkehr) abgelegt, rechtfertigt dieser Umstand die Annahme nicht, er könnte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt sein. 2. Die Fahrerlaubnisbehörde ist befugt, die wegen des Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 FeV rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte zurückzunehmen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 246/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG, HmbPersVG |
| Leitsatz: | Sind im gerichtlichen Beschlussverfahren, wie nach § 100 Abs. 2 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes, die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Beschlussverfahren entsprechend anzuwenden, ist der Wert des Streitgegenstandes gem. § 23 Abs. 3 RVG regelmäßig mit dem dortigen Auffangwert (4.000,- Euro) zu bemessen. Eine generelle Anpassung an den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG (5.000,- Euro) ist nicht angezeigt (gegen BVerwG, Beschl v. 21.3.2007, 6 PB 17/06, PersR 2008, 26). |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 8 Bf 233/07.PVL | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Leitsatz: | Der Ausschlusstatbestand des § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG gilt auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 1 AufenthG. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bf 35/05.Z | |
"Hamburgisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 06 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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