JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Leitsatz: | 1. Die planungsrechtlichen Bestimmungen der Reichsgaragenordnung gelten nicht als Bestandteil eines übergeleiteten Baustufenplans fort, wenn der Plan keinerlei textlichen oder zeichnerischen Hinweis darauf enthält, dass er diese zu seinem Inhalt gemacht hat. Nach Aufhebung der Reichsgaragenordnung als Bundesrecht ist für den Normadressaten in diesen Fällen nicht mehr zu erkennen, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang Bestimmungen der Verordnung Gegenstand des Baustufenplans geworden sind (Änderung der Rechtsprechung des Senats). 2. Fehlentwicklungen aufgrund des Störpotentials von Stellplätzen und Garagen kann auch bei übergeleiteten Baustufenplänen - je nach Inhalt der planerischen Festsetzungen - aufgrund der Genehmigungsvoraussetzung des Sich-Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB oder durch eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 1 BauNVO im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne begegnet werden. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 2 Bf 133/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauleitplanfeststellungsG, BezVG 1997, BauGB, BNatSchG |
| Leitsatz: | 1. Ein Bebauungsplan ist nicht unwirksam, wenn ihm nicht das Plenum der Bezirksversammlung, sondern - ohne dass die hierfür in Anspruch genommene Eilbedürftigkeit bestand - lediglich ihr Hauptausschuss zugestimmt hat. 2. Die Ermittlungstiefe für die Erfassung naturschutzfachlicher Belange in der Bauleitplanung ergibt sich aus den Anforderungen einer sachgerechten Abwägung der zu berücksichtigenden Belange. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erfordert dabei keine umfassende Bestandsaufnahme aller von einem Vorhaben betroffenen Tier- und Pflanzenarten. Die Erfassung und Bewertung kann anhand repräsentativer Tier- und Pflanzengruppen, vorgefundener Vegetationsstrukturen sowie vorhandener Literaturangaben erfolgen. Bestehen danach oder aufgrund sonstiger Erkenntnisse Anhaltspunkte für das Vorkommen besonders seltener Arten, ist dem dann allerdings näher nachzugehen. 3. Führt die Umsetzung eines Bebauungsplans voraussichtlich zu einem artenschutzrechtlich beachtlichen Eingriff, ist dies im Planungsverfahren abwägungserheblich. Eine Abwägung, die einen artenschutzrechtlichen Eingriff in Kauf nimmt, lässt die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 62 BNatSchG i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie als Umsetzungsvoraussetzung nicht entfallen. Die Abwägungsentscheidung ist fehlerhaft, wenn zum Zeitpunkt der Abwägung absehbar ist, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Befreiung nicht erfüllt und planerischen Festsetzungen deshalb (teilweise) nicht umsetzbar sind (im konkreten Fall verneint). |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 2 E 4/05.N | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Leitsatz: | Der Bewerberverfahrensanspruch eines Beamten verlangt, dass die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Beurteilungen auf hinreichend langen Beurteilungszeiträumen beruhen. Das Erfordernis im wesentlichen gleichermaßen aussagekräftiger Beurteilungen setzt nicht voraus, dass die Beurteilungszeiträume aller Bewerber bzw. Konkurrenten annähernd gleich lang sind. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 52/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Leitsatz: | Der Bewerberverfahrensanspruch eines Beamten verlangt, dass die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Beurteilungen auf hinreichend langen Beurteilungszeiträumen beruhen. Das Erfordernis im wesentlichen gleichermaßen aussagekräftiger Beurteilungen setzt nicht voraus, dass die Beurteilungszeiträume aller Bewerber bzw. Konkurrenten annähernd gleich lang sind. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 So 51/08 | |