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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum11 / 2007 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bf 154/06.Z vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:SGB X
Leitsatz:1. In einer Anzeige nach § 111 Satz 1 SGB X muss der Sozialleistungsträger die zu erstattenden Leistung noch nicht beziffern.

2. Die einjährige Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X lebt nicht (zugunsten des an sich erstattungspflichtigen Sozialleistungsträgers) für den Fall wieder auf, dass der erstattungsberechtigte Sozialleistungsträger auf die Ablehnung der geltend gemachten Erstattungsansprüche zunächst über längere Zeit nicht reagiert. Vor einem zeitlich unbegrenzten Hinausschieben des Erststattungsfalls ist der erstattungspflichtige Sozialleistungsträger durch die Verjährungsvorschrift in § 113 SGB X ausreichend geschützt.

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen gegebenenfalls ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben in Betracht kommen könnte, sofern sich ein an sich erstattungsberechtigter Sozialleistungsträger, der den Anspruch zunächst nicht aktiv verfolgt (hier drei Jahre), auf eine längere Zeit zurückliegende Anmeldung seines Erstattungsanspruchs im Sinne von § 111 Satz 1 SGB X (und damit auf deren rechtswahrende Wirkung) beruft.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bf 154/06.Z



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 269/07 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:WahlO
Leitsatz:Die von dem Präsidium des Studierendenparlaments nach § 6 Abs. 1 Wahlordnung bestimmte Frist, innerhalb derer es Kandidaturen für die Wahlen zum Studierendenparlament annimmt, ist eine Ausschlussfrist.

Die Frist von Montag bis Freitag einer bestimmten Woche der Vorlesungszeit genügt der Vorschrift in § 6 Abs. 1 Satz 2 Wahlordnung, dass die Frist mindestens fünf Vorlesungstage betragen muss, auch dann, wenn die Kandidaturen an diesen Tagen nur zu den angegebenen Öffnungszeiten des Präsidiums abgegeben werden können.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 269/07

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 So 147/06 vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Leitsatz:Ein Norm- oder Wertungswiderspruch zwischen den Vorschriften in §§ 24 a Abs. 2, 25 Abs. 1 Satz 2 StVG betreffend die Anordnung eines Fahrverbots und den Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung bei Betäubungsmittelkonsum nach § 46 Abs. 1 FeV in Verbindung mit Nr. 9.1 der Anlage 4 besteht nicht.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 So 147/06

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 232/07 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Leitsatz:Bei § 16 Abs. 5 Satz 1 AufenthG handelt es sich, soweit danach eine Aufenthaltserlaubnis in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden kann, um eine Koppelungsvorschrift, die auf der Tatbestandsseite den unbestimmten Rechtsbegriff "in Ausnahmefällen" verwendet und auf der Rechtsfolgenseite der Ausländerbehörde ein Ermessen eröffnet.

Im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers, den Studienstandort Deutschland zu fördern und im internationalen Vergleich zu stärken, entspricht es dem Zweck des Gesetzes, wenn die gesetzlich auf Ausnahmefälle beschränkte Möglichkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Schulbesuch als auf die Schulen begrenzt verstanden wird, die den Zugang zu einem Studium i. S. d. § 16 Abs. 1 AufenthG eröffnen (hier verneint für eine Berufsfachschule).
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 232/07


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