JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2007
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| Rechtsgebiete: | GG |
| Leitsatz: | Aus dem Recht auf ein chancengerechtes Auswahlverfahren folgt, dass Bewerber zu vorgesehenen Auswahlgesprächen einzuladen sind, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie den geringen Punkteabstand aus im wesentlichen gleichen Beurteilungen im Auswahlgespräch ausgleichen können. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 146/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HRG, HmbHG, HZG, TUHH |
| Leitsatz: | 1. Die Ermächtigung in § 36 Abs. 1 Satz 2 HmbHG, über die Immatrikulation von Deutschen nicht gleichgestellten ausländischen Studienbewerbern nach Ermessen zu entscheiden, soll der Hochschule unter anderem die Einbeziehung von in der Person des Studienbewerbers begründeten Umständen auch außerhalb allgemeiner Zugangsvoraussetzungen zum gewählten Studium ermöglichen. Die Ermessensermächtigung ist nicht auf den Zweck beschränkt, die Immatrikulation aus Gründen der persönlichen Unwürdigkeit des Studienbewerbers verweigern zu können. 2. Hat der (ausländische) Studienbewerber bereits einen Masterstudiengang an einer deutschen Hochschule mit Erfolg absolviert, darf diese Hochschule bei der Entscheidung über die Immatrikulation für einen weiteren Masterstudiengang nach dem Maßstab für die Auswahl von Zweitstudienbewerbern auch die Dauer der bisherigen Studienzeit und das Gewicht der Gründe für das Zweitstudium im Hinblick auf den angestrebten Beruf berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Zulassungsbeschränkung besteht. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 3/07 | |
| Rechtsgebiete: | LottStVtvG HA, StGB, EG |
| Leitsatz: | Der Senat hält auch nach der Entscheidung des EFTA Gerichtshofs vom 30. Mai 2007, E-3/06 und der Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 14. Mai 2007 an seiner Rechtssprechung fest, dass das staatliche Oddset-Monopol für Sportwetten übergangsweise fortgilt. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 137/07 | |
| Rechtsgebiete: | PBefG, LuftVerkehrsG |
| Leitsatz: | Die Behörde ist verpflichtet, die Anbindung eines internationalen Verkehrsflughafens durch individuellen Gelegenheitsverkehr mit Taxen zu gewährleisten. Die dafür erforderlichen Taxenhalteplätze können auch auf privaten Flächen eingerichtet werden. Für die Benutzung der Taxenstände kann der private Flughafenbetreiber ein Entgelt verlangen. Die über die Taxenordnung hinausgehende Belastung der Taxenunternehmer muss durch die spezifischen Bedürfnisse der Flughafenpassagiere gerechtfertigt sein. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 182/06 | |