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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum05 / 2007 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bs 241/06 vom 09.05.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Leitsatz:§ 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist einschränkend dahin auszulegen, dass die Vorschrift nur für konstitutive Aufenthaltstitel gilt, nicht aber für die Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 5 AufenthG.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bs 241/06



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 29/07.Z vom 04.05.2007

Rechtsgebiete:BBiG, VO über Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Leitsatz:Die Entscheidung, ob ein Bewerber für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter die Zulassungsvoraussetzungen - erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen - erfüllt, liegt nicht im Beurteilungsspielraum des Prüfungsausschusses. Das bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen bestehende Ermessen kann im Einzelfall auf Null reduziert sein.

Die erforderlichen Erfahrungen muss der Prüfungsbewerber nicht in einer betrieblichen Berufspraxis erworben haben. Eine andere ausgeübte berufliche Tätigkeit mit betrieblichen Bezug kann ausreichen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bf 29/07.Z

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 403/05 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Leitsatz:Die Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 72 Abs. 2 AufenthG dient dem Zweck, dass die Ausländerbehörden vor der (positiven oder negativen) Entscheidung über ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG dessen Sachkunde hinsichtlich der Verhältnisse in dem betreffenden Zielstaat einfließen lassen. Das Beteiligungserfordernis besteht - in Einschränkung des Wortlauts der Vorschrift - nach diesem Gesetzeszweck nicht, wenn das individuelle Vorbringen des Ausländers keinen Anlass dafür bietet, eine bestimmte klärungsbedürftige Frage hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse in dem Zielstaat zu beantworten und dafür die besondere Sachkunde des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu nutzen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 403/05


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