JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2006
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| Rechtsgebiete: | WaffG, StVG, StGB |
| Leitsatz: | 1. Der Gesetzgeber hat die Regelvermutung fehlender Zuverlässigkeit mit der Neufassung des Waffengesetzes 2002 in § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) WaffG an die Verurteilung wegen einer jedweden vorsätzlichen Straftat angeknüpft und damit zum Ausdruck gebracht, dass insoweit ein besonderer Bezug der Straftat zum Waffenrecht nicht erforderlich sein soll. Bei einer mindestens zweimaligen Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe als 60 Tagessätzen verlangt § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) WaffG nicht, dass die Verurteilungen in der Summe die Anzahl von 60 Tagessätzen erreichen. Die Regelvermutung fehlender Zuverlässigkeit wird nicht durch den Umstand allein entkräftet, dass die vorsätzlichen Straftaten (hier: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis) mit Geldstrafen in Höhe von (nur) 15 und 20 Tagessätzen geahndet worden sind. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, lässt sich nicht allein anhand der Anzahl der Tagessätze, sondern nur auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der konkreten Verfehlungen unter Berücksichtigung der wiederholten Straffälligkeit feststellen. 2. Der Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wirdd durch das Führen eines Kraffahrzeugs auch dann erfüllt, wenn das Fahrverbot nach § 25 StVG seit mehr als 3 Jahren wirksam besteht, ohne dass die angeordnete Beschlagnahme des Führerscheins vollzogen wurde. Die Vorschriften über eine Vollstreckungsverjährung in § 79 StGB können auf die Vollziehung eines Fahrverbots nicht analog angewendet werden. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 306/04 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, MRK |
| Leitsatz: | Kann ein Ausländer aus Gründen des Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht ohne sein Kind, das ein Asylverfahren betreibt, abgeschoben werden, so erhält er nicht deshalb nach § 25 Abs. 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis, weil mit einer langen Dauer des Asylverfahrens zu rechnen ist und daher der Wegfall des Ausreisehindernisses ungewiss ist. Anderenfalls würde der Rechtsgedanke des § 10 Abs. 1 AufenthG unterlaufen und der Angehörige ein stärkeres Recht als der Asylbewerber selbst erhalten. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 So 96/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, StGB, StVLottw, SOG (HA) |
| Leitsatz: | Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 204/06 | |
| Rechtsgebiete: | HBauO 1986 |
| Leitsatz: | 1. Bei Vorbauten, die sich über mehrere ihrerseits versetzte Geschosse erstrecken, bestimmt sich die maßgebliche Bezugsebene für die Berechnung des Höchstmaßes von 1,5 m, mit dem untergeordnete Gebäudeteile aus der Fassade hervortreten dürfen, nach der abstandsflächenrechtlichen Relevanz der gesamten Außenwand. 2. Wird die erforderliche Abstandsfläche durch die Außenwand eines zurückgesetzten Staffelgeschosses bestimmt, kann ein im Staffelgeschoss um mehr als 1,5 m hervortretender untergeordneter Gebäudeteil für die Bemessung der Abstandsfläche nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil er im darunter liegenden Geschoss die Grenze von 1,5 m einhält. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 2 Bf 28/05.Z | |
"Hamburgisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 10 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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