JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Leitsatz: | Dass ein diabeteskranker Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, der bis zu seiner Ausreise im Gebiet der heutigen Republika Srpska gelebt hat, im Fall seiner Rückkehr dorthin die notwendige medizinische Versorgung seiner Diabeteserkrankung, insbesondere mit Insulin, erhält, ist nach derzeit erkennbarer Sachlage zweifelhaft. Dies gilt auch im Hinblick auf dessen Möglichkeit, diese Versorgung im Gebiet der bosnischkroatischen Föderation zu erlangen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 461/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG, AuslG |
| Leitsatz: | 1. Eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt nur dann die Voraussetzungen einer "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, wenn sie diesem nach den Vorschriften des 6. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Familiennachzugs erteilt worden ist. 2. Eine gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG für einen Aufenthalt aus humanitären Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als eigenständiges Aufenthaltsrecht verlängert werden, selbst wenn sie der Ehegatte deshalb erhielt, weil seine Ausreise wegen des besonderen Schutzes der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK unmöglich war. 3. Eine gemäß § 30 Abs. 4 AuslG erteilte Aufenthaltsbefugnis gilt gemäß § 101 Abs. 2 AufenthG - entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt - als Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG fort. Sie erfüllt deshalb - entgegen der Ansicht des 1. Senats des Berufungsgerichts (Beschl. v. 6.1.2005, NVwZ 2005 S. 469) - nicht die Voraussetzungen einer "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG. 4. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es nicht, den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterstellen als den Familiennachzug zu freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 113/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VerpackV |
| Leitsatz: | Eine Feststellungsklage gegen den Bund kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn er nicht nur die umstrittene Rechtsverordnung, für deren Vollzug die Länder zuständig sind, erlassen hat, sondern er selbst die Pfandpflichten durchsetzt und der Markt die Produkte der Kläger auslistet, ohne dass Vollzugsakte der Länder abzusehen sind (Dosenpfand, Self executing-Norm). Dafür bedarf es keiner atypischen Feststellungsklage. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 171/05.P | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, SGB I, Versstatut |
| Leitsatz: | Das ärztliche Versorgungswerk kann gegen einen Anspruch auf Sterbegeld nicht mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen überzahlter Renten aufrechnen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 392/04 | |
"Hamburgisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 09 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum