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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum12 / 2005 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 12 / 2005



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 260/05 vom 29.12.2005

Rechtsgebiete:GG, UKEStrG
Leitsatz:Grundsätzlich darf die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen ihres Organisationsermessens Beförderungsstellen nur für bei ihr bereits beschäftigte Personen ausschreiben, aber externe Bewerber ausschließen. Dieses Ermessen wird aber durch den Grundsatz von Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht begrenzt. Diese wirkt gegenüber Beamten früher verselbständigter Organisationseinheiten nach.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 260/05



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 214/05 vom 15.12.2005

Rechtsgebiete:VwGO, StVG, FeV
Leitsatz:1. Es ist im Hinblick auf die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer rechtlich unbedenklich, dass die Behörde bei der Entziehung der Fahrerlaubnis die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der Masse der Fälle anordnet.

2. Enthält der Ausgangsbescheid, mit dem die Behörde die Fahrerlaubnis gemäß §§ 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. 11 Abs. 8 FeV entzieht, alle für die Anwendung des § 11 Abs. 8 FeV wesentlichen Informationen, darf der auf die fehlende Bekanntgabe der Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens über die Fahreignung gestützte Widerspruch ohne eine (erneute) Mitteilung nach § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV zurückgewiesen werden, wenn der Widersprechende erklärt, zur Beibringung des geforderten Gutachtens nicht bereit zu sein.

3. Die gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV liegt schon dann vor, wenn ein einmaliger Konsum dieser Droge festgestellt worden ist (Festhalten an der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, Beschluss vom 23. Juni 2005, zfs 2005 S. 626.

4. Das Beschwerdegericht legt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beurteilung der Grenzwertkommission (Beschluss vom 20. November 2002 zu § 24 a StVG; vgl. BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschl. v. 21.12.2004, NJW 2004 S. 349, 351) zugrunde, dass die Fahrtüchtigkeit bei einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut eingeschränkt sein kann.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 214/05

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 79/05 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:HmbVwVfG, AufenthG/EWG, AuslG 1990, AufenthG
Leitsatz:1. Die Sperrwirkungen einer nach dem Ausländergesetz 1990 verfügten und bestandskräftig gewordenen Ausweisung gelten gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern fort. Dem steht nicht entgegen, dass das Freizügigkeitsgesetz/EU keine dem § 102 AufenthG entsprechende Übergangsregelung enthält (OVG Hamburg, Urt. v. 22.3.2005, NordÖR 2006 S. 38).

2. Ist eine Ausweisungsverfügung unanfechtbar geworden, wird der für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit maßgebliche Zeitpunkt auch dann durch den Eintritt der Unanfechtbarkeit bestimmt, wenn sie gegenüber einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger ergangen ist.

3. Die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (Urt. v. 3.8.2004, BVerwGE Bd. 121 S. 297) stellt keine nachträgliche Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 HmbVwVfG dar.

4. Ist die bestandskräftige Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers rechtswidrig, weil sie in Anwendung von §§ 12 AufenthG/EWG, 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1990 als Ist-Ausweisung ohne Ermessensbetätigung erfolgte, darf die Ausländerbehörde sich bei der Entscheidung über die Rücknahme der Ausweisungsverfügung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG auf die Prüfung beschränken, ob sie die Ausweisung zum damaligen Zeitpunkt auch im Ermessenswege verfügt hätte. Bejaht sie diese Frage als Ergebnis einer rechtsfehlerfreien nachholenden Ermessensbetätigung, darf sie die Ausweisungsverfügung unter Berufung auf deren Bestandskraft bestehen lassen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 79/05

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 1 Bf 104/05 vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:APO-iGS
Leitsatz:Die Entscheidung über die Umstufung bzw. Herabstufung eines Schülers einer Gesamtschule aus dem Fachleistungskurs I in den Fachleistungskurs II liegt im Beurteilungsspielraum der Zeugniskonferenz.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 104/05


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