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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum06 / 2005 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 164/05 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:LehrArbzVO
Leitsatz:Die Lehrerarbeitszeitverordnung vom 1. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 197) ergänzt die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung (ArbzVO) durch Regelungen zur Verteilung der an Schulen anfallenden Aufgaben auf die Lehrkräfte und stellt dabei insbesondere Regeln zur Ermittlung des Umfangs der Unterrichtsverpflichtung auf. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Dienstherr auf der Grundlage einer Prognose einschätzt, wie viel Zeit für die Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderlich sein wird.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bf 164/05



HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 2 Bf 345/02 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:LuftVG, HmbVwVfG
Leitsatz:1. Vorhaben, die nach dem Luftverkehrsgesetz planfeststellungsbedürftig sind, bedürfen einer Planrechtfertigung auch dann, wenn sie ausschließlich privatnützigen Zwecken dienen.

2. Das Luftverkehrsgesetz bietet eine rechtliche Grundlage dafür, bei dem unmittelbar nur privatnützigen Zwecken dienenden Werkflugplatz eines Flugzeugwerks die mittelbaren Auswirkungen einer Flugplatzerweiterung für das Gemeinwohl (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch Ausweitung der Produktion) in der Planfeststellung zu berücksichtigen, sofern auch unter diesem Gesichtspunkt eine Planrechtfertigung gegeben ist (hier bejaht für die Planfeststellung zur Ermöglichung der Produktion des Airbus A380 in Hamburg-Finkenwerder).

3. Solche mittelbaren Gemeinwohlzwecke können es rechtfertigen, von Fluglärm betroffene Anwohner auf die Inanspruchnahme von passivem Lärmschutz für ihre Häuser und auf eine Entschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereiche zu verweisen.

4. Die durch einen Dauerschallpegel zu bestimmende Grenze, bis zu der ein durch Schutzmaßnahmen nicht zu verhindernder Fluglärm im Außenwohnbereich entschädigungslos hingenommen werden muss, liegt bei einem Flugplatz, der nur mittelbar dem gemeinen Wohl dient, niedriger als bei unmittelbar gemeinnützigen Verkehrsflugplätzen (hier angenommen mit einer Verminderung um 3 dB(A) bei einem Leq3-bewerteten Dauerschallpegel).
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 2 Bf 345/02

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 142/05 vom 01.06.2005

Rechtsgebiete:Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg
Leitsatz:1. Eine rechtwirksame Veröffentlichung der Wahlergebnisse der Wahl zum Studierendenparlament, mit der die Frist für die Anfechtung der Wahl zu laufen beginnt, erfordert den Aushang der vollständigen Wahlergebnisse, zu denen gemäß § 16 Abs. 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft u.a. die Namen der einzelnen kandidierenden Personen sowie die Anzahl der auf die einzelnen kandidierenden Personen entfallenen Stimmen gehören.

2. § 19 Abs. 1 der Wahlordnung der Studierendenschaft, wonach die Entscheidung des Ältestenrats im Verfahren der Wahlprüfung auf Zurückweisung der Anfechtung oder auf Ungültigkeit der Wahl lautet, schließt die Befugnis des Ältestenrats nicht aus, eine Korrektur der veröffentlichten Wahlergebnisse anzuordnen, wenn der Wahlfehler (allein) darin besteht, dass eine abgegebene Stimme zu Unrecht als gültig angesehen wurde mit der Folge, dass die festgestellte Sitzverteilung falsch ist. Die Wahl darf wegen eines solchen Fehlers nicht für ungültig erklärt werden, weil bereits die Korrektur des Wahlergebnisses insoweit die vollständige Abhilfe schafft.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 142/05


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