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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum02 / 2005 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bf 206/03 vom 24.02.2005

Rechtsgebiete:ENA, AuslG, AufenthG
Leitsatz:Soll ein Ausländer, der sich auf den europarechtlichen Ausweisungsschutz nach Art. 3 Abs. 3 ENA berufen kann, wegen besonderer Gefährlichkeit (§ 47 AuslG, jetzt §§ 53, 54 AufenthG) ausgewiesen werden, so ist individuell zu prüfen, ob sein weiterer Aufenthalt hingenommen werden kann.

Auch wenn der Tatbestand einer sog. Ist-Ausweisung erfüllt ist, kommt deshalb in Betracht, dass in einem Ausnahmefall von der Ausweisung abgesehen wird bzw. aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht festgestellt werden kann, dass besonders schwer wiegende Gründe der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 ENA vorliegen, oder es kann eine aus der Schwere der Tat ggf. folgende entsprechende Vermutung widerlegt sein.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bf 206/03



HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 25/02 vom 22.02.2005

Rechtsgebiete:HmbVwVG, SOG
Leitsatz:1. Eine Störung der öffentlichen Sicherheit durch verbotswidriges Parken eines Kraftfahrzeugs kann nicht schon deshalb auf andere Weise als durch das Abschleppen des Fahrzeugs beseitigt werden (vgl. § 27 HmbVwVG bzw. § 7 Abs. 1 SOG), weil in dem Fahrzeug ein Hinweiszettel mit einer Telefonnummer und/oder einer Anschrift des Fahrers ausliegt, der den einschreitenden Polizeibediensteten veranlassen soll, vor der Anordnung des Abschleppens mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen und ihm Gelegenheit zum eigenhändigen Wegfahren des Fahrzeugs zu geben. Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem Nachforschungsversuch stehen auch dann im Regelfall die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002, NJW 2002 S. 2122).

2. Der Polizeibedienstete kann nach den Umständen des Einzelfalls zu einem Nachforschungsversuch verpflichtet sein. Der Hinweis auf den Aufenthalt des Fahrers unter einer bestimmten Anschrift im unmittelbaren Nahbereich des Abstellorts des Fahrzeugs genügt dazu nur, wenn zugleich erkennbar gemacht ist, dass der Fahrer aktuell an dem angegebenen Ort erreichbar ist. Einen solchen aktuellen zeitlichen Situationsbezug liefert ein Hinweiszettel nicht, der für eine Vielzahl von Situationen verbotswidrigen Parkens passt (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 14. August 2001, NJW 2001 S. 3647).

3. Für die Beantwortung der Frage, ob die Beseitigung der Störung der öffentlichen Sicherheit durch verbotswidriges Parken auf andere Weise als durch ein Abschleppen des Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme oder der unmittelbaren Ausführung möglich ist (vgl. § 27 HmbVwVG bzw. § 7 Abs. 1 SOG), darf nicht auf generalpräventive Gesichtspunkte abgestellt werden (Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002, NJW 2002 S. 2122).
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 25/02

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bs 488/04 vom 16.02.2005

Rechtsgebiete:AsylVfG
Leitsatz:Eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage angedrohten Abschiebung aus Gründen entgegengetreten wird, die nicht asylrechtlicher Natur sind (Änderung der Rechtsprechung des Senats).
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bs 488/04

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 1/05 vom 08.02.2005

Rechtsgebiete:SeeFischG
Leitsatz:Zum Anspruch auf eine Einzelfangerlaubnis für den Dorschfang nach Ausscheiden aus einer Erzeugergemeinschaft und der Quotenbildung
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 1/05


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