JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2004
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| Rechtsgebiete: | GG |
| Leitsatz: | Das Neutralitätsgebot in Fragen weltanschaulicher und religiöser Bekenntnisse schließt eine Befugnis des Staates nicht aus, den Bürger und Unternehmen über eine richtige und sachliche Information hinaus zu beraten, es begrenzt aber diese Befugnis. Es ist zwischen der Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem berechtigten Schutzbedürfnis der zu beratenden Bürger unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 198/00 | |
| Rechtsgebiete: | HBauO |
| Leitsatz: | 1. Werden nach § 83 Abs. 3 HBauO aus Anlass einer wesentlichen Änderung eines Gebäudes Anpassungen zur Verbesserung der Feuersicherheit in den von der Änderung nicht betroffenen Gebäudeteilen gefordert, die mit einem Aufwand von etwa 10 Prozent der Kosten des Änderungsvorhabens verbunden sind, verursacht dies noch keine unzumutbaren Mehrkosten. 2. § 83 Abs. 3 HBauO ermöglicht Forderungen der Bauaufsichtsbehörde nur gegenüber der Bauherrin/dem Bauherrn des Änderungsvorhabens. Grundeigentümer oder andere über das Gebäude verfügungsberechtigte Personen (§ 83 Abs. 1 HBauO), die nicht zugleich Bauherren sind, trifft eine Duldungspflicht. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 2 Bf 182/02 | |