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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum02 / 2003 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 1 Bf 185/00 vom 21.02.2003

Rechtsgebiete:GG, PrSchG, HmbSfTG
Leitsatz:Die Finanzhilfe für eine private Ersatzschule darf das der Schule in einem Haushaltsjahr (Bewilligungsjahr) entstandene tatsächliche Defizit nicht übersteigen. Dies gilt auch bei einer nachträglichen Änderung von Finanzhilfebescheiden zugunsten des Schulträgers.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 185/00



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bf 437/02 vom 12.02.2003

Rechtsgebiete:KHG, HmbKHG
Leitsatz:1. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz verpflichtet die zuständige Landesbehörde, so viele Krankenhausbetten in dem Krankenhausplan abzubilden, wie nach der von ihr anzustellenden Bedarfsanalyse für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.

2. Die zuständige Landesbehörde hat danach nicht die Möglichkeit, nur einen Teil der für die Versorgung notwendigen Betten in den Krankenhausplan aufzunehmen und die Aufnahme der restlichen - ebenfalls zur Bedarfsdeckung notwendigen - Betten von dem Ergebnis sog. Prüfaufträge abhängig zu machen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bf 437/02

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 36/03 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:GG
Leitsatz:Ein Anspruch auf Übertragung eines öffentlichen (Ehren-) Amtes bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg besteht nicht. Im Rahmen des bestehenden Beurteilungsspielraums kann aus sachlichen Gründen von der ständigen Praxis der regelmäßig wiederholten Übertragung des Ehrenamtes abgewichen werden.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 36/03

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 479/02 vom 04.02.2003

Rechtsgebiete:FeV, HmbVwVfG, VwGO
Leitsatz:1. Die von einer örtlich unzuständigen Behörde aufgrund einer praktischen Prüfung, die der Bewerber entgegen § 17 Abs. 3 FeV nicht am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle, sondern am Sitz einer Ferienfahrschule abgelegt hat, erteilte Fahrerlaubnis ist rechtswidrig.

2. Die Beantwortung der Frage, ob bei einer praktischen Prüfung, die infolge einer Täuschung der Behörde über den Wohnsitz des Bewerbers nicht am Ort seiner Hauptwohnung, einer Großstadt, sondern nach Besuch einer dortigen Ferienfahrschule in einer Kleinstadt abgelegt worden ist, Bedenken gegen die Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auch dann begründet sind, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seitdem nicht im Straßenverkehr aufgefallen ist, oder ob lediglich die Rücknahme der Fahrerlaubnis nach § 48 VwVfG in Betracht kommt, bleibt dem Verfahren der Hauptsache vorbehalten.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 479/02


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