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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum01 / 2003 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 01 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bs 443/02 vom 31.01.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG, SGB VIII
Leitsatz:Im Stadtstaat Hamburg ist die - gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Verwaltungsprozess allein passivlegitimierte - Freie und Hansestadt Hamburg sowohl Träger der Sozialhilfe nach dem BSHG als auch Träger der Jugedhilfe nach dem SGB VIII. Es kann deshalb nicht in einem Verfahren, in dem die Stadt Hamburg - vertreten durch ein Bezirksamt - durch eine einstweilige Anordnung verpflichtet worden ist, die ungedeckten Kosten der Unterbringung eines Kleinkindes für die Dauer der Drogentherapie seiner Mutter in der Therapieeinrichtung zu übernehmen, das Bezirksamt mit der Beschwerde mit Erfolg einwenden, es handele sich um "Annex"-kosten zu der der Mutter für die Therapie gewährte Eingliederungshilfe nach §§ 39 ff BSHG, für die ein anderes Amt - die Behörde für Umwelt und Gesundheit - zuständig sei.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bs 443/02



HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 1 Bf 128/01 vom 24.01.2003

Rechtsgebiete:BeamtVG
Leitsatz:Dienstzeiten, die vor der Berufung, in ein Beamtenverhältnis im Angestelltenverhältnis verbracht worden sind können auch dann nach § 12 BeamtVG als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden, wenn ihre Anrechnung nach § 10 BeamtVG an einer von dem Beamten zu vertretenen Unterbrechung der Tätigkeit scheitert. Die Berücksichtigung einer für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebenen praktischen hauptberuflichen Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG setzt nicht immer voraus, dass der Beamte zuvor eine über die allgemeine Schulbildung hinausgehende Ausbildung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG absolviert hat.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 128/01

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 8 Bf 266/02.PVL vom 20.01.2003

Rechtsgebiete:HmbPersVG
Leitsatz:1.) Der auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle gerichtete Antrag des Personalrats kann im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren unter keinem denkbaren Gesichtpunkt Erfolg haben.

2.) Eine gemäß § 81 HmbPersVG angerufene Einigungsstelle ist nicht befugt, durch ihren Spruch eine Dienstvereinbarung zu beschließen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 8 Bf 266/02.PVL

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 8 Bf 33/02.PVL vom 20.01.2003

Rechtsgebiete:BPersVG, HmbPersVG, RBerG
Leitsatz:Der Personalrat darf einzelnen Angehörigen der Dienststelle, bei der er gebildet ist, in den Grenzen der ihm nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz zugewiesenen Aufgaben während der von ihm eingerichteten Sprechstunden Rat und Hilfe auch in Rechtsangelegenheiten erlaubnisfrei gemäß § 7 Abs. 1 RBerG gewähren.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 8 Bf 33/02.PVL


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