JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BPersVG, BBesG, ArbzVO, HmbBG, HmbPersVG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Pflichtstunden der Lehrer, Teilzeitbescheid nach Sabbatjahrmodell für Lehrer, Aufgabenzuweisung |
| Leitsatz: | 1.) Die hamburgische Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (Pflichtstundenverordnung) vom 20. Juni 2000 (GVBl. S. 107) entbehrt der erforderlichen gesetzlichen Grundlage (Bestätigung des Beschlusses vom 24.4.2002 - 1 Bs 113/01 - NordÖR 2001, S. 369 = ZfBR 2001, S. 202). 2.) Die Zuweisung von Unterrichtsverpflichtung in Form von wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer ist als Aufgabenzuweisung zu verstehen und stellt damit auch dann keinen Verwaltungsakt dar, wenn sie im Rahmen der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für die Dauer der Teilzeitbewilligung konkretisiert wird (entgegen Beschl. v. 1.6.2001 - 1 Bs 114/01 - NordÖR 2001, S. 372). 3.) Die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung von Lehrerinnen und Lehrern entfällt nicht, wenn deren Auswirkungen auf das Gemeinwesen im Sinne von § 104 Satz 3 BPersVG eine endgültige Entscheidung der Einigungsstelle nicht zulassen. In entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG hat ein Beschluss der Einigungsstelle dann lediglich empfehlenden Charakter (wie BVerwG, Beschl. vom 24.4.2002, Iöd 2002, S. 190 u. 201). 4.) Die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung von Lehrerinnen und Lehrer ist nicht durch § 86 Abs. 2 HmbPersVG ausgeschlossen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 159/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, StAG, AuslG |
| Leitsatz: | Verliert das von einer Ausländerin während der Ehe mit einem Deutschen geborene Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, weil der Ehemann die Ehelichkeit des Kindes erfolgreich angefochten hat und deshalb dessen auf § 4 Abs. 1 StAG gestützter Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (rückwirkend) entfällt, liegt darin nicht die - unzulässige - Entziehung oder der Verlust der Staatsbürgerschaft durch eine staatliche Maßnahme im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG. Die Mutter kann deshalb insoweit nicht (mehr) die Aufenthaltserlaubnis als ausländische Familienangehörige eines Deutschen nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG beanspruchen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bs 238/02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Leitsatz: | Der Tatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz erfüllt, auch wenn jedes einzelne Drogendelikt für sich genommen nicht zu einer derartigen Bestrafung geführt hätte. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bf 277/99 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, BRAGO, BeamtVG |
| Leitsatz: | In beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus bemisst sich der Wert nach dem zweifachen Jahresbetrag dieses Teilstatus. § 17 Abs. 3 und 4 GKG sind nur bei einer bezifferten Geldleistung anzuwenden. (wie BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999, NVwZ-RR 2000 S. 188) |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 So 109/02 | |