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JuraForum.deUrteileHamburgisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum05 / 2002 

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 So 45/01 vom 10.05.2002

Rechtsgebiete:BRAGO, GKG
Leitsatz:1. Eine von dem Prozessbevollmächtigten ausdrücklich namens der Partei mit dem Ziel der Heraufsetzung des Wertes eingelegte - und deshalb unzulässige - Gegenstandsbeschwerde kann nicht zugleich als eine - zulässige - Beschwerde des Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht angesehen werden.

2. Für eine sog. einfache Beschwerde - unabhängig von der Beschwerdefrist nach § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO - bei Verfahrensfehlern bei der erstinstanzlichen Wertfestsetzung (hier: Festsetzung des Gegenstandswertes ohne Antrag und ohne Anhörung der Beteiligten) ist im Verwaltungsprozess kein Raum.

3. Eine Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung des Gegenstandswertes von Amts wegen - entsprechend § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG - ist dem Beschwerdegericht verwehrt.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 So 45/01



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 So 5/02 vom 07.05.2002

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Leitsatz:Bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen (hier: Verstoß gegen Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf durch Ausschluss von Wahlsendungen im Funk und Fernsehen) besteht auch dann, wenn dieser Eingriff tatsächlich nicht mehr fortwirkt, ein Interesse des Betroffenen an einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit in einem Hauptsacheverfahren. Deshalb ist in einem solchen Fall dem Antrag der im Eilverfahren unterlegenen Partei auf Fristsetzung zur Erhebung einer Hauptsacheklage stattzugeben.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 So 5/02

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 Bs 74/02 vom 06.05.2002

Rechtsgebiete:ArbG
Leitsatz:Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ebenso wie nach § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG einem im Bundesgebiet geborenen Kind eine Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsbefugnis (nur) erteilt wird, wenn die Mutter (als der weibliche Elternteil) eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung besitzt, dagegen der Vater (als der männliche Elternteil) seinem Kind ein - seinem Status entsprechendes - Aufenthaltsrecht nicht vermitteln kann. Diese Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses dürfte gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG verstoßen (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 -; Beschl. v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99 -; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605).
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bs 74/02

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 So 71/01 vom 03.05.2002

Rechtsgebiete:GKG
Leitsatz:Klagen betreffend Versorgungsleistungen aus berufständischen Versorgungswerken sind nach den Grundsätzen des § 17 Abs. 3 und 4 GKG zu bewerten.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 So 71/01


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