JuraForum.de > Urteile > Hamburgisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | JAO |
| Leitsatz: | 1. Die Einreichung einer Diskette erfüllt das Formerfordernis der Ablieferung oder Übersendung der häuslichen Arbeit in Maschinenschrift nicht. 2. Die Funktionsfähigkeit der benutzten Hilfsmittel (PC und Drucker) ist allein dem Organisations- und Verantwortungsbereich des Prüflings zuzurechnen und bildet auch nicht einen wichtigen Grund für eine Unterbrechung der Prüfung. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 156/02 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Leitsatz: | Den Streitwert der Klage einer Hotelbetriebsgesellschaft gegen eine Rundfunkanstalt um Gebührenermäßigung für die in Ferienappartements aufgestellten Fernsehgeräte nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag bemisst der Senat mit dem fünffachen Jahresbetrag der begehrten Ermäßigung. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 Bf 409/00 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BRAGO |
| Leitsatz: | 1. Für die Beschwerde gegen eine Gegenstandsfestsetzung des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerdesumme gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO, nicht diejenige gemäß § 146 Abs. 3 VwGO maßgeblich. 2. Zu den Voraussetzungen der Berichtigung eines Beschlusses über die Festsetzung des Gegenstandswerts in Anwendung von § 118 Abs. 1 VwGO (hier verneint). |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 4 So 55/01 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, VwGO, GG |
| Leitsatz: | Eine auf § 46 Abs. 3 i.V.m. §§ 11 bis 14 FeV gestützte Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens stellt keinen Verwaltungsakt, sondern eine nicht vollstreckbare, lediglich der Sachverhaltsaufklärung dienende vorbereitende Maßnahme dar, die erst im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis überprüft werden kann und gegen die auch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel unzulässig ist. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 71/02 | |