( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGUrteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 2 Bf 133/03 



HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 Bf 133/03

Urteil vom 30.04.2008


Leitsatz:1. Die planungsrechtlichen Bestimmungen der Reichsgaragenordnung gelten nicht als Bestandteil eines übergeleiteten Baustufenplans fort, wenn der Plan keinerlei textlichen oder zeichnerischen Hinweis darauf enthält, dass er diese zu seinem Inhalt gemacht hat. Nach Aufhebung der Reichsgaragenordnung als Bundesrecht ist für den Normadressaten in diesen Fällen nicht mehr zu erkennen, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang Bestimmungen der Verordnung Gegenstand des Baustufenplans geworden sind (Änderung der Rechtsprechung des Senats).

2. Fehlentwicklungen aufgrund des Störpotentials von Stellplätzen und Garagen kann auch bei übergeleiteten Baustufenplänen - je nach Inhalt der planerischen Festsetzungen - aufgrund der Genehmigungsvoraussetzung des Sich-Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB oder durch eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 1 BauNVO im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne begegnet werden.
Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Vorschriften:BauGB § 34 Abs. 1, BauNVO § 15 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg, 4 VG 4216/01 vom 05.12.2002

Volltext

Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 2 Bf 133/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hamburgisches-ovg/hamburgisches-ovg-urteil-vom-30-04-2008-az-2-bf-13303

"HAMBURGISCHES-OVG - 30.04.2008, 2 Bf 133/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN