JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Urteil vom 29.07.2004, Aktenzeichen: 2 Bf 107/01
| Leitsatz: | Eine Befreiung für eine Kindertagesstätte in einem reinen Wohngebiet nach BauNVO 1977 kann wegen einer Unvereinbarkeit mit den Grundzügen der Planung rechtswidrig sein, wenn es zur Konzeption des Bebauungsplans für einen neuen Ortsteil gehört, dass solche Einrichtungen in den zentralen Flächen des Kerngebiets und des allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden sollen und nicht in den peripheren Flächen des reinen Wohngebiets. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 31 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg 22 VG 4000/97 vom 17.01.2001 |
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