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JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGUrteil vom 28.10.2005, Aktenzeichen: 1 Bf 58/02 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 1 Bf 58/02

Urteil vom 28.10.2005


Leitsatz:§ 22 PrivatSchulG i. d. Fass. vom 21. 7. 1989 erlaubt es der Behörde nicht, das anerkannte Defizit einer privaten Ersatzschule um einen rechnerischen Kostenanteil für - nach § 21 PrivatSchulG nicht zu subventionierende - auswärtige Schüler zu verringern und die Finanzhilfe dadurch herabzusetzen. Offen bleibt, ob dies auch gilt, wenn die Beschulung niedersächsischer Schüler zu effektiven Mehrkosten geführt hat.
Rechtsgebiete:PrivatSchulG
Vorschriften:PrivatSchulG § 21, PrivatSchulG § 22,
Verfahrensgang:VG Hamburg 10 VG 378/99 vom 25.09.2001

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