Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHAMBURGISCHES-OVGUrteil vom 14.05.2009, Aktenzeichen: 4 Bf 185/07 

HAMBURGISCHES-OVG – Aktenzeichen: 4 Bf 185/07

Urteil vom 14.05.2009


Leitsatz:1. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage mit der Begründung abgewiesen wurde, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtmäßig, steht einer Rücknahme dieses Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 1 HmbVwVfG entgegen.

2. Dieses Ergebnis widerspricht auch dann nicht dem Gemeinschaftsrecht, wenn der Verwaltungsakt (hier die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen) gegen Gemeinschaftsrecht verstieß. Denn das Gemeinschaftsrecht überlässt es dem nationalen Recht, die Befugnis zur Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte zu regeln.
Rechtsgebiete:EG, VwGO, HmbVwVfG
Vorschriften:EG Art. 10, VwGO § 121, HmbVwVfG § 48 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Hamburg, 15 K 1670/05 vom 22.03.2007

Volltext

Um den Volltext vom HAMBURGISCHES-OVG – Urteil vom 14.05.2009, Aktenzeichen: 4 Bf 185/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HAMBURGISCHES-OVG - 14.05.2009, 4 Bf 185/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum