JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Urteil vom 06.12.2005, Aktenzeichen: 3 Bf 172/04
| Leitsatz: | 1. Die Vorschriften der §§ 10 und 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) sind auch auf vor deren Inkrafttreten gestellte Einbürgerungsanträge anzuwenden. 2. Mit der Teilnahme an der Selbsterklärungs-Kampagne der PKK "Auch ich bin ein PKK`ler" im Jahr 2001 sind im Sinne des Hinderungsgrundes des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG Bestrebungen unterstützt worden, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet sind. 3. Für das Abwenden von einer früheren Unterstützung genügt ein Unterlassen weiterer Unterstützungshandlungen nicht. Glaubhaft zu machen ist eine geänderte innere Einstellung. |
| Rechtsgebiete: | StAG, Zuwanderungsgesetz |
| Vorschriften: | StAG § 10, StAG § 11, Zuwanderungsgesetz Art. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg 15 K 926/03 vom 22.04.2004 |
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