JuraForum.de > Urteile > HAMBURGISCHES-OVG > Urteil vom 06.05.2008, Aktenzeichen: 3 Bf 105/05
| Leitsatz: | 1. Die dem Beschluss über die Zulassung der Berufung beigefügte Rechtsmittelbelehrung ist unrichtig erteilt im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO, wenn das Oberverwaltungsgericht, bei dem die Begründung der Berufung einzureichen ist, über seinen Sitz hinaus mit einer falschen postalischen Anschrift angegeben ist. Die Angabe einer falschen postalischen Anschrift des Gerichts ist objektiv geeignet, die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist zu erschweren. Die Erschwernis fehlt nicht wegen des Anspruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Auffassung des Berufungsgerichts). Dass der Beteiligte des konkreten Verfahrens (hier: die Freie und Hansestadt Hamburg) die richtige Anschrift kennt und der Fehler für die Fristversäumnis nicht ursächlich wird, ist unerheblich. 2. Führt ein Abschleppunternehmen mit demselben Abschleppfahrzeug im direkten Anschluss an einen abgebrochenen Abschleppvorgang, der ohne jeglichen Verladevorgang blieb, weil der Fahrer des beiseite zu räumenden Fahrzeugs beim Eintreffen des Abschleppfahrzeugs vor Ort war, auf Grund eines während der Anfahrt erteilten weiteren Auftrags das Abschleppen eines in derselben Straße in einer Entfernung von 75 m abgestellten anderen Fahrzeugs durch, verletzt das Abrechnen (auch) der Kosten für den abgebrochenen Abschleppvorgang, das den Bestimmungen in § 8 der "Leistungsbeschreibung über die Vergabe des Bergens, Abschleppens bzw. Beiseiteräumens von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen auf Grund von Polizeimaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen der Marktaufsichten der Bezirksämter in der Freien und Hansestadt Hamburg in der Zeit vom 01.01.2002 bis 31.12.2006" entspricht, das Äquivalenzprinzip nicht. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, HmbVwVG |
| Vorschriften: | VwGO § 58, VwGO § 60, VwGO § 124 a Abs. 6, HmbVwVG § 19, |
| Verfahrensgang: | VG Hamburg, 2 K 1585/03 vom 26.01.2005 |
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